Gute Nachrichten für Schweizer Speicherkäufer: Immer mehr Kantone und Gemeinden fördern die Installation von Batteriespeichern mit direkten Zuschüssen. In diesem Überblick zeigen wir alle aktuellen Förderprogramme (Stand März 2026) und erklären, wie Sie die Förderung beantragen.
Förderung auf einen Blick
12 Kantone bieten direkte Förderbeiträge für Batteriespeicher. Förderbeträge von CHF 200 bis CHF 500 pro kWh, maximal CHF 2'000 bis CHF 5'000. Antrag vor der Installation stellen!
Überblick: Kantonale Förderung 2026
| Kanton | Förderbeitrag | Maximum | Bedin gungen |
|---|---|---|---|
| Thurgau | CHF 500/kWh | CHF 5'000 | Min. 4 kWh, mit PV-Anlage |
| Appenzell AR | CHF 400/kWh | CHF 4'000 | Min. 3 kWh, Neuinstallation |
| St. Gallen | CHF 300/kWh | CHF 3'000 | Min. 4 kWh, mit PV-Anlage |
| Solothurn | CHF 300/kWh | CHF 3'000 | Min. 4 kWh, zertifiziert |
| Basel-Landschaft | CHF 200/kWh | CHF 2'000 | Min. 5 kWh, mit PV |
| Schaffhausen | CHF 300/kWh | CHF 3'000 | Min. 4 kWh |
| Graubünden | CHF 250/kWh | CHF 2'500 | In Kombination mit PV |
| Glarus | CHF 200/kWh | CHF 2'000 | Min. 4 kWh |
| Schwyz | Pauschal | CHF 2'000 | Mit PV-Anlage |
| Obwalden | CHF 200/kWh | CHF 2'000 | Min. 4 kWh |
| Nidwalden | CHF 200/kWh | CHF 2'000 | Min. 4 kWh |
| Uri | CHF 250/kWh | CHF 2'500 | In Kombination mit PV |
Stand März 2026. Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt beim Kanton.
Gemeinden mit zusätzlicher Förderung
Neben den Kantonen bieten zahlreiche Gemeinden zusätzliche Förderbeiträge. Besonders grosszügig sind Städte wie Zürich (Elektrizitätswerk), Bern, Winterthur und Luzern. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem lokalen Energieversorger.
So beantragen Sie die Förderung
- Informieren: Prüfen Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde
- Offerte einholen: Lassen Sie sich eine detaillierte Offerte von einem Installateur erstellen
- Antrag stellen: Reichen Sie den Förderantrag vor der Bestellung ein
- Bestätigung abwarten: Warten Sie auf die Zusage, bevor Sie bestellen
- Installation: Lassen Sie den Speicher fachgerecht installieren
- Nachweis einreichen: Reichen Sie Rechnungen und Installationsnachweis ein
- Auszahlung: Der Förderbeitrag wird nach Prüfung ausgezahlt
Wichtige Hinweise
- Antrag VOR Installation: Fast alle Programme verlangen den Antrag vor Baubeginn. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
- Budget begrenzt: Die meisten Förderprogramme haben ein Jahresbudget. Frühzeitig beantragen!
- Kombination möglich: Kantonale und kommunale Förderung können oft kombiniert werden.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Die Investition in einen Speicher kann in vielen Kantonen als energetische Sanierung von den Steuern abgezogen werden.
Rechenbeispiel mit Förderung
| Position | Ohne Förderung | Mit Förderung (TG) |
|---|---|---|
| Speichersystem (10 kWh) | CHF 12'000 | CHF 12'000 |
| Kantonale Förderung | CHF 0 | -CHF 5'000 |
| Nettokosten | CHF 12'000 | CHF 7'000 |
| Amortisationszeit (bei CHF 900/Jahr) | 13.3 Jahre | 7.8 Jahre |
Kantone ohne eigene Förderung
Die grossen Kantone Zürich, Bern, Waadt, Genf, Aargau und Luzern bieten aktuell keine kantonale Speicherförderung. Hier lohnt sich ein Blick auf kommunale Programme und die steuerliche Absetzbarkeit.
Fazit
Die kantonale Förderung kann die Wirtschaftlichkeit eines Batteriespeichers erheblich verbessern und die Amortisationszeit um 3-5 Jahre verkürzen. Prüfen Sie unbedingt alle verfügbaren Programme, bevor Sie bestellen – und stellen Sie den Antrag vor der Installation!
Tipp
Prüfen Sie kantonale UND kommunale Förderung. Antrag immer VOR Installation stellen. Die steuerliche Absetzbarkeit nicht vergessen!
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